Prüfung des Brandschutzes

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Sprechen Sie uns an. Wir werden Sie über die Möglichkeiten der Prüfung des Brandschutzes speziell für Ihr Bauvorhaben informieren.

Ingenieurbüro Demant Brandschutzprüfung

Die Prüfung und Bescheinigung eines Brandschutznachweises

richtet sich hierbei hauptsächlich nach der bauaufsichtlich eingeführten PrüfVBau:

 

  • Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise
  • Sie haben sich bei der örtlichen Feuerwehr (örtlicher Kommandant und Kreisbrandrat, ggf. Stadtbrandrat) über örtliche Festlegungen, die vorhandene Ausrüstung und die im Brandfall zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte zu informieren, sowie die von den Feuerwehren zur Wahrung der Belange des Brandschutzes erhobenen Forderungen zu würdigen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz überwachen die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Verwirklichung der von ihnen bescheinigten Brandschutznachweise
  • Prüfingenieure und Prüfsachverständige haben ihre Tätigkeit unparteiisch, gewissenhaft und gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen; sie müssen sich darüber und über die Entwicklungen in ihrem Fachbereich stets auf dem Laufenden halten und über die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Geräte und Hilfsmittel verfügen
  • Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden

Mit den Bauvorlagen nach § 8 und § 9 der Bauvorlagenverordnung ermittelt der PrüfSV die Grundlagen (Bruttorauminhalte, anrechenbare Bauwerte und Honorare) in Anlehnung an die PrüfVBau.

Leistungen im Bereich Brandschutzprüfung

Bescheinigung Brandschutz I

Die Bescheinigung Brandschutz I (Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises) – auch Anlage 11 – wird nach Art. 62 Abs. 4 BayBO i. V. m. § 19 PrüfVBau durch den Prüfsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erstellt. Diese bescheinigt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises.
Hier ist zu beachten, dass ein Exemplar der Bescheinigung Brandschutz I bei den Bauunterlagen auf der Baustelle vorliegen muss.

Bescheinigung Brandschutz II

Die Bescheinigung Brandschutz II (ordnungsgemäße Bauausführung), wird nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i.V.m. § 19 PrüfVBau durch den Prüfsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erstellt. Diese bescheinigt die ordnungsgemäße Bauausführung und wird zur Nutzungsaufnahme benötigt.
Vor der Ausstellung der Bescheinigung II erfolgt eine oder mehrere Überwachungstermine auf der Baustelle.
Die Bescheinigung Brandschutz II wird bei der unteren Baubehörde eingereicht.

Bescheinigung Brandschutz III

Die Bescheinigung Brandschutz III (Vorliegen der Voraussetzungen für eine Abweichung), wird benötigt, um die Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO zu bescheinigen.

So erreichen Sie uns

Dipl.- Ing. (FH), M.Eng. Andreas Demant

Schlemmerwiesen 9 – 96123 Litzendorf
Tel. 09505 806200-0 | Fax 09505 806200-1
info@brandschutzpruefung.com

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